Zeit für Winterreifen – das müssen Sie beachten

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Nasses Laub auf den Straßen, die Autoscheiben müssen morgens wieder freigekratzt werden und der Wetterbericht sagt den ersten Schnee voraus – spätestens dann wird es allerhöchste Zeit, die Winterbereifung aufs Auto zu ziehen. Sonst drohen nicht nur satte Bußgelder sondern auch ein erhöhtes Unfallrisiko. Wir klären, was Sie rund um das Thema Winterreifen beachten sollten.

Diese Vorgaben macht der Gesetzgeber

Einen konkreten Zeitraum, wann Sie mit Winterreifen fahren müssen, gibt es nicht. Jedoch regelt die Straßenverkehrsordnung, dass immer dann die Pflicht zum Fahren mit Winter- oder Ganzjahresreifen besteht, wenn auf den Straßen winterliche Verhältnisse durch Schnee, Schneematsch, Glatteis bzw. Eis- und Reifglätte gegeben sind. An einem sonnigen Januartag auf trockenen Straßen fahren, ist also theoretisch auch mit Sommerreifen erlaubt. Eingebürgert hat sich aus praktischen Gründen aber die Faustregel „von O bis O„, die Winterreifen zwischen Oktober und Ostern empfiehlt.
Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs ist und von der Polizei erwischt wird, riskiert ein sattes Bußgeld. Mindestens 60 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei werden für diese Ordnungswidrigkeit fällig. Behindern Sie andere Verkehrsteilnehmer durch Ihr mangelndes Fahrverhalten, wird dies mit 80 Euro geahndet. Und wenn Sie einen Unfall infolgedessen verursachen, bestraft Sie der Gesetzgeber mit 120 Euro Bußgeld. Neu ist zudem, dass auch der Fahrzeughalter ein Ordnungsgeld von 75 Euro zu zahlen hat und einen Punkt in Flensburg vermerkt bekommt.

Daran erkennen Sie hochwertige Winterreifen

Gängig war früher auf Winterreifen die Kennzeichnung durch die Buchstaben „M+S“ für Matsch und Schnee. Seit dem 1. Januar 2018 ist dies alleine nicht mehr ausreichend. Stattdessen müssen zugelassene Winterräder nun das Alpine-Symbol tragen, landläufig auch als Three-Peak-Symbol bezeichnet, da es einen Berg mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke darin darstellt. Für ältere Reifen, die ausschließlich das M+S-Symbol aufweisen, gilt aber eine Übergangsfrist. Diese dürfen Sie noch bis zum 30. September 2024 fahren, solange genügend Profil vorhanden ist. Wann Ihr Reifen produziert worden ist, erkennen Sie an der vierstelligen DOT-Nummer. Diese gibt die Kalenderwoche und das Jahr an, in dem das Rad hergestellt wurde. DOT 2917 bedeutet beispielsweise, dass das Rad in der 29. Kalenderwoche des Jahres 2017 gefertigt wurde.
Entscheidend für die Verkehrssicherheit ist aber die Profiltiefe. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter, der ADAC empfiehlt jedoch Minimum 4 Millimeter auf jedem Rad für mehr Sicherheit bei der Fahrt. Neue Winterräder haben in der Regel eine Profiltiefe von 9 Millimetern. Auch wenn ein Reifen noch gut ist und genügend Profil aufweist, sollten Sie ihn nach spätestens 6 Jahren austauschen, da die Gummimischung mit der Zeit an Elastizität verliert und Spröde wird. Der Reifen kann hierdurch nicht mehr die optimale Traktion auf der Straße herstellen. Für qualitativ hochwertige Winterreifen sollten Sie 50 bis 80 Euro je Rad einkalkulieren. Im Premiumsegment werden schnell auch mal um die 120 Euro fällig.

Vorgaben dienen der eigenen Sicherheit

Einige Vorgaben sind also zwingend einzuhalten, wenn Sie keine unnötigen Strafen riskieren wollen. Halten Sie sich aber immer vor Augen, dass die Empfehlungen von ADAC und Co der zusätzlichen Verkehrssicherheit Ihrer selbst und anderer Verkehrsteilnehmer gilt. Gerade bei schlechten Sicht- und Straßenverhältnissen garantieren gute Winterreifen Fahrstabilität und kurze Bremswege.