Wissenswertes zur eVB-Nummer

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Wer ein neues oder gebrauchtes Auto zulassen möchte, braucht auf der Zulassungsstelle eine eVB-Nummer. Was es mit der elektronischen Versicherungsbestätigung auf sich hat, wo sie zu bekommen ist und wer bei Problemen helfen kann, verrät dieser Artikel.

Was ist eine eVB-Nummer?

In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge abzuschließen. Den genauen Wortlaut des Gesetzes hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Seite https://www.gesetze-im-internet.de/ veröffentlicht. Dort sind auch sämtliche Pflichten aufgeführt, die auf den Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen zukommen. Damit niemand ohne Versicherungsschutz fährt, stellt die Zulassungsstelle sicher, dass kein Auto eine Zulassung bekommt, für das kein Versicherungsschutz besteht. Bis zum Jahr 2008 waren die Versicherungs-Doppelkarten üblich, die bei der Zulassungsstelle vorzulegen waren. Heute ist der bürokratische Aufwand geringer. Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, beantragt beim Versicherungsunternehmen seiner Wahl eine eVB-Nummer. Diese kann ganz einfach beispielsweise unter https://evbnummer.net/ beantragt werden und setzt sich aus sieben Ziffern und Buchstaben zusammen.

Elektronische Version und Datenspeicherung

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Im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt sind alle Daten zu den in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen gespeichert.

Sobald ein Versicherungsnehmer sein Auto bei einer Versicherung für die Erstellung einer Police anmeldet, wird diese Nummer ausgegeben. Die Versicherung übermittelt sie automatisch an den Versicherungsnehmer zur Vorlage bei der Zulassungsstelle und gleichzeitig ans Kraftfahrtbundesamt. Die Zulassungsstelle kann die entsprechende Bestätigung dann einfach online unter https://www.kba.de/ abfragen. Mit der Umstellung des Verfahrens auf die elektronische Version kann die Zulassungsbehörde nun direkt auf den Datenbestand des Zentralen Fahrzeugregisters beim Kraftfahrtbundesamt zugreifen und aktuelle Daten abfragen.

Wer muss eine eVB-Nummer beantragen?

Die Gründe, warum eine eVB-Nummer notwendig sein kann, sind vielfältig. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Zulassung eines Neufahrzeugs
  • Ummeldung eines Gebrauchtfahrzeugs
  • Umzug
  • Halterwechsel
  • technische Änderungen am Fahrzeug
  • Wiederanmeldung eines stillgelegten Fahrzeugs

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Für Oldtimer gibt es spezielle H-Kennzeichen – h wie historische Fahrzeuge.

Dabei ist es nebensächlich, ob das Fahrzeug mit einem normalen oder Saisonkennzeichen angemeldet werden soll. Die Versicherungsbestätigung ist ebenso vorgeschrieben, wenn der Halter den Zeitraum des Saisonkennzeichens nachträglich ändern möchte, wenn er ein „H-Kennzeichen“ für einen Oldtimer benötigt oder ein rotes beziehungsweise 07-Kennzeichen. Auch für Kurzzeitkennzeichen ist die Bestätigungsnummer vorgeschrieben.

Wer lediglich die Versicherung wechselt, muss keine Nummer beantragen. Hier erledigt die neue Versicherungsgesellschaft alles: Sie informiert die Zulassungsstelle automatisch und hinterlegt eine entsprechende neue eVB-Nummer.

Wer vergibt die Nummer?

Die Versicherung, bei welcher der Halter die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist zuständig für die Vergabe der Bestätigungsnummer. Sie vergibt auf Anfrage diese Nummer, die dann bei der Zulassungsstelle vorzulegen ist. Wer seine Versicherung online abgeschlossen hat, bekommt direkt eine Nummer zugesandt. Es ist auch möglich, sich die Nummer von seiner Versicherung per E-Mail oder SMS schicken zu lassen oder sie telefonisch bei der Versicherungsgesellschaft oder einem Vertreter zu erfragen.

Was ist alles anzugeben, um eine eVB-Nummer zu erhalten?

Wer eine eVB-Nummer beantragt, sollte Details zum Auto bereithalten sowie das amtliche Kennzeichen kennen. Die erforderlichen Daten enthält der Fahrzeugschein. Darüber hinaus braucht die Versicherung Angaben zum Fahrer, dem gewünschten Versicherungsschutz oder vorhandenen Rabatten. Diese gesamte Prozedur erfolgt vollkommen kostenlos. Erst wenn das Fahrzeug tatsächlich zugelassen ist, muss der Versicherungsnehmer die Prämie bezahlen. Die einmal ausgestellte eVB-Nummer ist drei bis sechs Monate gültig.